Piaristengasse 16
1080 Wien, Österreich

MO-FR 09:00-18:00
SA 09:00-12:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen

  1. Geltung: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten.
  2. Vertragsabschluss: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Wenn wir auch nach dem KSchG an Zusagen unserer Mitarbeiter gebunden sein können, wird darauf hingewiesen, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Außerhalb von Verbrauchergeschäften sind solche abweichenden Willenserklärungen nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig bestätigt werden. Unsere Angebote sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  3. Kostenvoranschläge: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt gutgeschrieben.
  4. PREISÄNDERUNGEN: Mit den angegebenen Preisen bleiben wir dem Kunden zwei Monate lang ab Bekanntgabe im Wort. Danach sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungsherstellung notwendige Kosten wie für Material, Energie, Transport etc auf den Kunden zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben. Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf unvorhersehbare auftrags-spezifische Umstände kann nicht Bedacht genommen werden. Sollten sich die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw Kostenerhöhungen mit mehr als 15 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der Arbeiten treffen bzw Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Planungen: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Vollzugsfolgen.
  6. Material: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Bei Fehlen einer Anleitung verpflichtet sich der Kunde, dies umgehend zu reklamieren.
  7. Bestellte Ware: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
  8. Lieferzeit: Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzug ist erst nach fristlosem Ablauf einer von ihm mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist von zumindest 6 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch ungefähre Angabe festgehalten wurde, kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende schriftliche Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als 3 Wochen überschritten wurde.
  9. Montage und sonstige Tätigkeiten: Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Der Kunde bestätigt uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatz-ansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  10. Zahlungen: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Kaufabschluss, der restliche Betrag ist binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug werden monatliche Zinsen von 1 % berechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies bei Ratenvereinbarungen nur, wenn wir selbst unsere Leistungen bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Pro Mahnung werden € 5,– verrechnet. Wir sind berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMWA in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
  11. Geltung: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten.
  12. Vertragsabschluss: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, müssen vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein. Wenn wir auch nach dem KSchG an Zusagen unserer Mitarbeiter gebunden sein können, wird darauf hingewiesen, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Außerhalb von Verbrauchergeschäften sind solche abweichenden Willenserklärungen nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich firmenmäßig bestätigt werden. Unsere Angebote sind, außerhalb von Verbrauchergeschäften, nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  13. Kostenvoranschläge: Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, verbindlich und entgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Bei Erteilung eines Auftrags im Umfang des Kostenvoranschlags wird das für diesen bezahlte Entgelt gutgeschrieben.
  14. PREISÄNDERUNGEN: Mit den angegebenen Preisen bleiben wir dem Kunden zwei Monate lang ab Bekanntgabe im Wort. Danach sind wir berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungsherstellung notwendige Kosten wie für Material, Energie, Transport etc auf den Kunden zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben. Offerte und Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf unvorhersehbare auftrags-spezifische Umstände kann nicht Bedacht genommen werden. Sollten sich die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw Kostenerhöhungen mit mehr als 15 % des Auftragswertes ergeben, so werden wir den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen einer Woche keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der Arbeiten treffen bzw Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
  15. Planungen: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Vollzugsfolgen.
  16. Material: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Bei Fehlen einer Anleitung verpflichtet sich der Kunde, dies umgehend zu reklamieren.
  17. Bestellte Ware: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
  18. Lieferzeit: Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzug ist erst nach fristlosem Ablauf einer von ihm mit eingeschriebenem Brief gesetzten Nachfrist von zumindest 6 Wochen zulässig. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, sofern wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Soweit im Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch ungefähre Angabe festgehalten wurde, kann uns der Kunde eine angemessene, mindestens 3 Wochen umfassende schriftliche Nachfrist setzen, soweit dieser unverbindliche Termin um mehr als 3 Wochen überschritten wurde.
  19. Montage und sonstige Tätigkeiten: Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert. Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils üblichen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Der Kunde bestätigt uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatz-ansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
  20. Zahlungen: 50 % des Auftragswertes sind als Anzahlung bei Kaufabschluss, der restliche Betrag ist binnen 10 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekannt gegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Bei Zahlungsverzug werden monatliche Zinsen von 1 % berechnet. Ungewidmete Zahlungen werden zuerst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet. Unser Lieferpersonal ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Bei Zahlungsverzug sind wir weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten, Vorauszahlung bzw Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 15 % des Rechnungsbetrages oder nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. Kommt der Kunde seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies bei Ratenvereinbarungen nur, wenn wir selbst unsere Leistungen bereits erbracht haben, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens 6 Wochen fällig ist und wir unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt haben. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug zur Bezahlung sämtlicher anlaufender Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Pro Mahnung werden € 5,– verrechnet. Wir sind berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMWA in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
  21. Haftung mehrerer Käufer: Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
  22. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Außerhalb von Verbrauchergeschäften ist der Gerichtsstand ausschließlich am Sitz unseres Unternehmens.

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